Mietvertragskündigung – Widerspruch wegen gesundheitlicher Härte

Picture of Patrick Ehrlinspiel

Patrick Ehrlinspiel

30.09.2025

Grundsätzlich kann ein Mieter der Kündigung seines Vermieters widersprechen und verlangen, dass das Mietverhältnis fortgesetzt wird, wenn das Ende des Mietverhältnisses für ihn selbst, für seine Familie oder für eine andere im Haushalt lebende Person eine besondere Härte darstellen würde – und diese Härte, auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Vermieters, nicht zumutbar ist.

Die erforderliche ausreichende Schilderung des Sachverhalts durch den Mieter zu einer gesundheitlichen Härte im Sinne der o. g. Regelung kann insbesondere – muss aber nicht stets – durch Vorlage eines (ausführlichen) fachärztlichen Attests untermauert werden.

Im Einzelfall kann auch eine ausführliche Stellungnahme eines medizinisch qualifizierten Behandlers, der in Bezug auf das geltend gemachte Beschwerdebild fachlich einschlägig ist, geeignet sein, den Vortrag zu stützen – selbst, wenn diese nicht von einem Facharzt stammt. Dabei kommt es auf die konkreten Umstände, insbesondere den konkreten Inhalt des (ausführlichen) Attests an.

RATGEBER

Diese Artikel könnten ebenfalls interessant für Sie sein

Wohngebäudeversicherung – Leerstand allein keine Gefahrerhöhung

Die Klausel „Das Gebäude ist nicht länger als 6 Monate ununterbrochen unbewohnt“ kann in einer Wohngebäudeversicherung nicht wirksam als Gefahrerhöhungstatbestand

Mehrfamilienhäuser im Einfamilienhausgebiet möglich

Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen begründet der Gebietsgewährleistungsanspruch regelmäßig kein Abwehrrecht gegen Mehrfamilienhäuser in einem bisher durch Einfamilienhausbebauung geprägten

Winterdienst bei Schnee und Glätte

Für Grundstückseigentümer und Mieter stellt die winterliche Räum- und Streupflicht eine wichtige Verantwortung dar. Sie ist nicht nur eine rechtliche

Lassen Sie Ihre Immobilie bewerten.

Verkaufen Sie Ihre Immobilie in der Bodenseeregion mit See und Leben Immobilien Verkaufen Sie Ihre Immobilie in der Bodenseeregion mit See und Leben ImmobilienVerkaufen Sie Ihre Immobilie in der Bodenseeregion mit See und Leben Immobilien

Bitte füllen Sie folgende Daten aus um das Dokument herunterzuladen.