Indexmiete – versteckte Klausel dazu im Mietvertrag macht Mieterhöhung unwirksam

Picture of Patrick Ehrlinspiel

Patrick Ehrlinspiel

30.07.2025

Das Landgericht Berlin II hat entschieden, dass eine vereinbarte Mieterhöhung auf Basis einer Indexmiete unwirksam bleibt, wenn die entsprechende Vertragsklausel für die Mieter nicht ausreichend erkennbar und verständlich ist. Damit wurde eine zuvor erklärte Mieterhöhung rückwirkend zurückgewiesen.

Im zugrundeliegenden Fall war die Indexmietvereinbarung nicht dort im Mietvertrag platziert, wo man sie üblicherweise erwarten würde – nämlich im Abschnitt zur Miethöhe. Stattdessen fand sich die Regelung unscheinbar und ohne besondere Hervorhebung im hinteren Teil des Vertrags unter der Überschrift „Sonstige Vereinbarungen“. Dieser Abschnitt regelte keine materiellen Mietvertragspflichten, sondern befasste sich unter anderem mit der formellen Wirksamkeit des Mietvertrags und der Kommunikation der Parteien. Die Richter werteten dies als überraschende und damit unwirksame Klausel, da Mieter an dieser Stelle keine Regelung zur Miethöhe erwarten mussten.

Zudem blieb die Klausel inhaltlich unklar. Sie verwies lediglich auf den entsprechenden Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch, ohne zu erklären, was eine Indexmiete überhaupt bedeutet, wie sie berechnet wird oder worauf sich die Anpassungen stützen. Für Mieter ohne juristische Vorkenntnisse war die Regelung damit nicht nachvollziehbar. Auch dieser Mangel an Transparenz führte zur Unwirksamkeit.

Das Gericht stellte außerdem klar, dass, selbst wenn bestimmte Einzelheiten – wie etwa die Wartefrist zwischen Mieterhöhungen – nicht zwingend im Vertrag geregelt werden müssen, es nicht ausreicht, einfach nur auf das Gesetz zu verweisen. Mieter müssen in der Lage sein, die Folgen einer solchen Vereinbarung beim Lesen des Vertrags zu verstehen – ohne rechtliche Beratung.

Hinweis: Wer also eine Indexmiete vereinbaren will, muss dies klar und deutlich im Mietvertrag tun – an einer gut auffindbaren Stelle, mit verständlichem Inhalt und nachvollziehbarer Erläuterung. Andernfalls bleibt die Mieterhöhung unwirksam, auch wenn sich beide Seiten ursprünglich darauf geeinigt hatten.

RATGEBER

Diese Artikel könnten ebenfalls interessant für Sie sein

Unfallversicherung beim Mittagessen im Homeoffice und beim mobilen Arbeiten

Wer im Homeoffice oder mobil arbeitet, steht nicht automatisch bei jedem Weg während der Arbeitszeit unter dem Schutz der gesetzlichen

Dienstreisen: Kein Werbungskostenabzug bei Privatwagennutzung trotz vorhandenem Firmenwagen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte zu entscheiden, ob ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf Werbungskostenabzug auch dann geltend machen kann, wenn er

BFH: Verschärfte Aufzeichnungspflichten beim häuslichen Arbeitszimmer

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 24.3.2026 die Anforderungen an die Aufzeichnungspflichten für Aufwendungen eines häuslichen Arbeitszimmers bei selbstständig

Lassen Sie Ihre Immobilie bewerten.

Verkaufen Sie Ihre Immobilie in der Bodenseeregion mit See und Leben Immobilien Verkaufen Sie Ihre Immobilie in der Bodenseeregion mit See und Leben ImmobilienVerkaufen Sie Ihre Immobilie in der Bodenseeregion mit See und Leben Immobilien

Bitte füllen Sie folgende Daten aus um den Ratgeber anzufordern.

Bitte füllen Sie folgende Daten aus um den Ratgeber anzufordern.

Bitte füllen Sie folgende Daten aus um den Ratgeber anzufordern.

Bitte füllen Sie folgende Daten aus um den Ratgeber anzufordern.

Bitte füllen Sie folgende Daten aus um das Dokument herunterzuladen.