Hähnekrähen als Lärmbelästigung

Picture of Patrick Ehrlinspiel

Patrick Ehrlinspiel

30.09.2025

Das anhaltende Krähen von drei Hähnen muss ein Nachbar nicht dulden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Haltung von Federvieh als Hobby grundsätzlich untersagt wäre. Entscheidend ist vielmehr, die Lärmbelästigung durch geeignete Maßnahmen zu verringern. Dazu kann etwa das Umsetzen des Geheges an eine weniger störende Stelle oder der Einsatz von schalldämmenden Vorrichtungen beitragen. Vor allem aber hilft die Reduzierung der Anzahl der Hähne. Auf diese Weise werden die typischen „Antwortkrähen“ zwischen mehreren Tieren vermieden und die Lärmbelästigung der Nachbarschaft wird verhindert. Die bloße Möglichkeit, dass ein Hahn ohne besonderen Anlass kräht oder auf den Ruf eines weiter entfernten Hahns reagiert, ist eher gering und kann vernachlässigt werden.

RATGEBER

Diese Artikel könnten ebenfalls interessant für Sie sein

Wohngebäudeversicherung – Leerstand allein keine Gefahrerhöhung

Die Klausel „Das Gebäude ist nicht länger als 6 Monate ununterbrochen unbewohnt“ kann in einer Wohngebäudeversicherung nicht wirksam als Gefahrerhöhungstatbestand

Mehrfamilienhäuser im Einfamilienhausgebiet möglich

Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen begründet der Gebietsgewährleistungsanspruch regelmäßig kein Abwehrrecht gegen Mehrfamilienhäuser in einem bisher durch Einfamilienhausbebauung geprägten

Winterdienst bei Schnee und Glätte

Für Grundstückseigentümer und Mieter stellt die winterliche Räum- und Streupflicht eine wichtige Verantwortung dar. Sie ist nicht nur eine rechtliche

Lassen Sie Ihre Immobilie bewerten.

Verkaufen Sie Ihre Immobilie in der Bodenseeregion mit See und Leben Immobilien Verkaufen Sie Ihre Immobilie in der Bodenseeregion mit See und Leben ImmobilienVerkaufen Sie Ihre Immobilie in der Bodenseeregion mit See und Leben Immobilien

Bitte füllen Sie folgende Daten aus um das Dokument herunterzuladen.